Ist Umziehen Arbeitszeit?

Was gilt als Arbeitszeit? Zählen Umkleidezeiten im Betrieb vor und nach der eigentlichen Arbeit dazu? Wann Arbeitnehmer für Umkleidezeiten eine Vergütung verlangen können.

Das An- und Ausziehen von Kleidung an sich Privatsache und damit grundsätzlich keine Arbeitszeit. Sie ist also nicht nach § 611a BGB zu vergüten. Die Umkleidezeit gilt nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte jedoch dann als bezahlte Arbeitszeit, wenn das Umziehen der „Befriedigung eines fremden Bedürfnisses“ dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. 

Wir empfehlen Ihnen, die Umkleidezeiten in Ihrer Praxis durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln. 

In dem folgenden Video erfahren Sie mehr:

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